22.02.2018
Wolf oder Weide
Zu Beginn dieser Woche richteten sich die Nutztierhaltenden Verbände in einem gemeinschaftlichen offenen Brief an die Bundespolitik, um ihre Forderungen im Umgang mit dem Wolf zu äußern. Die Wolfsvorkommen in Deutschland konzentrieren sich ausgehend von der sächsischen Lausitz in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen bis nach Niedersachsen. Die höchste Populationsdichte ist laut Bundesamt für Naturschutz (BfN) jedoch stets in Sachsen zu verzeichnen. Mit der stetig ansteigenden Anzahl der Wölfe ist ebenso ein regelmäßiger Anstieg der Nutztierschäden nachgewiesen. Nach Angaben des „Kontaktbüros Wölfe in Sachsen“ ist die Anzahl geschädigter Nutztiere allein in Sachsen von 2014 bis 2016 von 90 auf 240 angestiegen. „Der Schutz der Weidetierhaltung muss Kernanliegen des Naturschutzes werden und darf nicht dem Wolfsschutz untergeordnet werden. Die Weidetierhaltung darf gerade im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Erhalts von Grünland und von Biotopen sowie des Küsten- und Deichschutzes nicht dem Wolf geopfert werden“, so der Wortlaut im Schreiben. In Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden, Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V., Landesarbeitsgemeinschaft für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Sächsischer Rinderzuchtverband e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., Landesverband Pferdesport Sachsen e.V., Alpaka- und Lama-Zuchtverband Mitteldeutschland e.V., Landesverband landwirtschaftlicher Wildhalter des Freistaates Sachsen e.V., erarbeitete der Sächsische Landesbauernverband e.V. (SLB) Forderungen. Diese wurden in einem offenen Brief an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und allen im Bundestag vertretenen Fraktionen zugetragen. Gemeinsam fordern die Verbände • eine realitätsnahe und umweltverträgliche Definition des „günstigen Erhaltungszustandes der Art“ des Europäischen Wolfes mit staaten- und länderübergreifendem räumlichen Bezug mit einer jährlich neuen Bewertung • die Transparenz über alle vorhandenen Daten zum Wolfsvorkommen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, einschließlich der Daten zum Monitoring, den genetischen Untersuchungsergebnissen, den Kosten für Prävention, Schadenersatz sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit • vollumfängliche Kostenübernahme von Präventionsmaßnahmen bis zum vollen Schadenersatz, der zu 100 Prozent aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren ist • eine Bundesforschung zur Prävention und eine Bewertung dieser im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Weidetierhaltung vorzunehmen • kostenlose Beratung (auch vor Ort) für Weidetierhalter und Unterstützung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Berichterstattung anbieten • eine Anpassung von §3 Absatz 2 Nr. 3 der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung vorzunehmen. Es gibt keine 100 prozentigen Sicherheiten vor Wolfsübergriffen bei der Weidetierhaltung. • Anpassung der Hundehaltungsverordnung zum Einsatz von Herdenschutzhunden • eine Umkehr der Beweislast im Schadensfall • eine bundesweite Aufnahme der Wölfe in die Jagdgesetze der Länder • eine Umstufung von Anhang IV in den Anhang V der FFH-RL zur Bestandregulierung durch den Jagdausübungsberechtigten • eine sofortige Entnahme von Wölfen die wiederholt auffällig geworden sind • konsequente unverzügliche letale Entnahme von Hybriden • die De minimis-Freistellung für Prävention und Schadenersatz Sollten die Forderungen umgesetzt werden, ist es möglich ein „Wolf oder Weide“ zu einem „Wolf und Weide“ zu wandeln. Der Sächsische Landesbauernverband dankt Staatsminister Thomas Schmidt für sein Engagement, diese Forderungen umzusetzen. Der verbalen Ankündigung von Maßnahmen im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD müssen nun endlich Taten in Berlin folgen.
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